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„Wohin Napoleons Gesetzbuch kommt, da entsteht eine neue Zeit, eine neue Welt, ein neuer Staat“ (P. J. A. Feuerbach)
Napoleon wollte die Errungenschaften der revolutionären Staatsumbildung, die in Frankreich stattgefunden hatte, auch den anderen europäischen Völkern zugänglich machen. Die staatliche Ordnung der unter französischen Einfluss gelangten Länder sollte der politischen und sozialen Verfassung des Empire angeglichen werden.
Vor allem der Code civil (wie die anderen Kodifikationen) sollten – als Ausdruck des "Neuen Rechts" – über ganz Europa ausgebreitet und zum "Droit commun de l’Europe" werden. Nach seinen militärischen Erfolgen stilisierte sich Napoleon gern als "ziviler" Gesetzgeber. Unmittelbar wirksam wurde dieser Einfluss in den sog. "Satellitenstaaten" oder "Modellstaaten", die durch Napoleons Verwandte verwaltet wurden (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg). Einige Rheinbundstaaten (z. B. Großherzogtum Baden) führten selbst das französische Recht ein, das in vielem die Grundlagen moderner Staatsverwaltung legte.
Nach dem Ende der napoleonischen Epoche kehrten die meisten deutschen Staaten zu ihren alten Gesetzen zurück. Doch konnten nicht alle Fortschritte rückgängig gemacht werden. Vor allem die Justizorganisation mit dem öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahren, der Unabhängigkeit des Richters etc. wurde zum Vorbild für alle in deutschen Bundesstaaten nach 1814 auf diesem Gebiet unternommenen Reformen.
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